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FBFW-Vorschlag zum Anwohnerschutz für die Baustelle Lotzbeck

Themensammlung für die Stellungnahme der Stadt Lindau  zum Planfeststellungsbeschluss der Deutschen Bahn

1. Verkehrsinfrastruktur und Gefährdung der Verkehrssicherheit (Zufahrt Aeschacher Ufer – am
      Alpengarten)

Der geplante Baustellenverkehr über den Kreisverkehr Karl-Bever-Platz führt zu einer massiven Belastung des Hasenweidwegs. Die Straße ist für den dichten Begegnungsverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen (LKW) baulich nicht ausgelegt.
• Gefährliche Konfliktpunkte: Es drohen unkontrollierbare Begegnungssituationen (LKW-LKW, LKW-Bus im         Bereich des Busparkplatzes sowie LKW-PKW bei der Zu- und Abfahrt des Parkplatzes Karl-Bever-Platz).
• Blockaderisiko: Erfahrungen vergangener Bahnbaustellen zeigen, dass parkende, wartende oder ran-
  gierende Baustellen-LKW den Hasenweidweg regelmäßig komplett blockieren.
• Sicherheit für den Radverkehr: Im Bereich des Kreisverkehrs mündet der Bodenseeradweg in den
   Hasenweidweg. Der massive LKW-Verkehr gefährdet Radfahrende und Fußgänger existenziell.
• Kritische Engstellen: Die Kreuzung und die Engstelle am Bahnübergang Laubeggengasse stellen unüber-
   windbare Nadelöhre bei Gegenverkehr dar.

2. Gefährdung der Entsorgung, Notfallversorgung und Existenzsicherung
• Sicherstellung der Rettungswege: Der Hasenweidweg ist die einzige realistische Zufahrt für Feuerwehr und
   Rettungsdienste in die Wohnquartiere Aeschacher Ufer und Am Alpengarten (ca. 500 Bewohner).
• Kommunale Entsorgung (Müllabfuhr): Eine verlässliche und termingerechte Durchfahrt der Entsorgungs-
   fahrzeuge (Müllabfuhr) muss zu jeder Zeit garantiert sein. Blockaden durch Baustellenverkehr führen
   unweigerlich zu unhaltbaren hygienischen Zuständen in den betroffenen Wohnquartieren.
• Wirtschaftliche Versorgung (Lieferdienste & Handwerker): Die Zu- und Abfahrt für den unentbehrlichen
   Lieferverkehr (Paketdienste, Lebensmittelzustellung, Pflegedienste) sowie für Handwerksbetriebe zur
   Aufrechterhaltung der Infrastruktur in den Wohngebäuden ist im aktuellen Plan der Bahn nicht ansatzweise
   abgesichert.
• Insel-Schutz (Zweiter Rettungsweg): Der Eisenbahndamm ist als zweiter Rettungsweg für die Insel Lindau
   elementar. Ein unvorhergesehenes Ereignis auf der Seebrücke schneidet die Insel vom Rettungsdienst ab,
   wenn der Damm während der Bauphase nicht durchgehend uneingeschränkt befahrbar bleibt.
• Teilhabe gehbehinderter Menschen: Für mobilitätseingeschränkte Anwohner ist die ständige und block-
   adefreie Zu- und Abfahrt existenziell notwendig. Es sind auch an Menschen ohne GdB, also ohne Anspruch
   auf einen offiziellen Behindertenparkplatz, aber mit körperlichen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.

3. Kompensation von Anwohnerparkplätzen
Die wegfallenden Parkflächen werden derzeit primär von Anwohnern mit Sonderparkrechten
genutzt. Die Lebensqualität und Mobilität der Bürger muss während der gesamten Bauzeit
gewahrt bleiben.
• Nutzungsverbote für Baumaschinen: Parkflächen im Wohngebiet sollten nicht zweckentfremdet als
   Abstellfläche für (Reserve-) Baumaschinen genutzt werden.
• Ersatzparkplätze: Die Stadt Lindau stellt den Anwohner eine kostenfreie Parkberechtigung für den Karl-
   Bever-Platz zur Verfügung.

4. Lärm- und Dauerbelastung / Forderung nach Bauzeitenoptimierung
Die Belastung der Bevölkerung durch die Baustelle überschreitet das erträgliche und zumutbare Maß bei Weitem. Dies betrifft die gesamte Tages- und Nachtzeit. ==> akute Schädigung der Gesundheit der An-
wohner
• Lärmbelastung: Nicht nur die nächtlichen Sonderbauphasen (2 mal 20 Wochen im 3 Schicht-Betrieb) sind
   gesundheitsschädigend. Auch die dauerhafte, jahrelange Grundbelastung im Regelfenster von 06:00 bis
   20:00 Uhr entzieht den Anwohnern jegliche Erholungsphasen im eigenen Wohnumfeld.
• Forderung nach paralleler Bauausführung: Um die unzumutbare Gesamtdauer der Belastung drastisch zu
   verkürzen, fordert die Stadt Lindau die Bahn auf, die beiden geplanten Unterführungen parallel und gleich-
   zeitig zu bauen. Eine serielle, nacheinander geschaltete Bauweise verlängert das Leiden der Anwohner
   mutwillig und wird abgelehnt.
• Ausweitung des Schutzraums: Der Anspruch auf Ersatzwohnraum und passive Schallschutzmaßnahmen
  darf sich nicht nur auf die unmittelbar an die Baustelle grenzenden Gebäude beschränken. Mehrere hundert
  Anwohner in der Brougierstraße, im Bühlweg, im Stromayrweg, Am Alpengarten, Aeschacher Ufer und
  Im Gleisdreieck sind ebenso geschädigt und müssen aktiv geschützt werden.
• Ungeeigneter Bereitstellungsplatz: Der im Gleisdreieck geplante Material
   Umschlagplatz (Fläche der Bootsstellplätze) ist aufgrund des zu erwartenden 24 Stunden-Betriebs und der
   geplanten Dauer von bis zu 6 Jahren (da nicht nur für die Baumaßnahme Lotzbeckweg, sondern auch für
   andere Baumaßnahmen der Bahn vorgesehen) in direkter Nähe zu den Wohngebieten (Im Gleisdreieck, Am
   Alpengarten) schallschutztechnisch absolut unzumutbar.

5. Adäquater Anwohnerschutz
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger kommt in den Planungen der Bahn angesichts einer Baudauer von mindestens 2,5 Jahren deutlich zu kurz. Die Stadt Lindau fordert ein umfassendes, transparentes und recht-lich bindendes Konzept für einen adäquaten Ausgleich sowie maximalen Schutz der Anwohner vor Lärm, Baustellenverkehr und Schadstoffemissionen (Dreck/Staub).

Den Antrag finden Sie auch unter folgendem Link: 
Themensammlung zur Stellungnahme der Stadt Li zum PFV der Deutschen Bahn